Corona

Testpflichtregeln in Sportvereinen 20.1.22

corona 19.1.22

Coronaregeln ab 13.1.22

Neue Corona-Regeln ab 20.08.21

Vom TuS herausgegeben:

Ab dem 20.08.2021 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regeln.
Dies betrifft für TuS-Mitglieder insbesondere den Innensport.
Hier ist für Erwachsene ab sofort der Nachweis eines der 3Gs (Geimpft/Getestet/Genesen) notwendig.
Die Impfung muss vollständig abgeschlossen sein, der Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test,
kein Selbsttest Zuhause) darf maximal 48 Stunden alt sein und die Genesung maximal 6 Monate zurückliegen.
Kinder und Jugendliche sind hiervon ausgenommen.
Für Schüler/innen reicht die Vorlage des Schülerausweises, jüngere Kinder benötigen keinen Nachweis.
Für den Außensport ist kein Nachweis erforderlich.